Investitionsförderung 2023–2027: Jetzt fördern lassen – das gilt für Striegel, Rollhacken & Einzelkornsämaschinen
Wer aktuell in neue Maschinen für die mechanische Bodenbearbeitung und Sätechnik investiert, sollte die laufende Investitionsförderung im Rahmen der Ländlichen Entwicklung 2023–2027 kennen. Denn: Geräte für die mechanische Beikrautregulierung sowie Direktsaatanbaugeräte sind förderfähig und wir bei Landtechnik Schuster führen genau das.
Was wird gefördert?
Im Bereich „Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft" fallen Pflanzenschutzgeräte und Geräte für die mechanische Beikrautregulierung unter die Investitionsförderung 2023–2027. Konkret heißt das für unser Sortiment:
Striegel
z.B. APV Vario Striegel VS 1200 Der Striegel ist das klassische Werkzeug für mechanische Unkrautbekämpfung und Bestandspflege: schonend für den Boden, effektiv im Feld.
Rollhacke
z.B. APV Rollhacke RC Ideal für Kulturpflege bei hoher Flächenleistung und zum Aufbrechen von Bodenkrusten. Vielseitig einsetzbar von der Kulturpflege bis zum Zwischenfruchtanbau.
Einzelkornsämaschinen & Direktsaatanbaugeräte
z.B. HORSCH Maestro Highspeed-Einzelkornsämaschinen mit präziser Kornablage für alle, die auf modernste Sätechnik setzen.
Wie hoch ist die Förderung?
Es werden 20 % des Nettokaufpreises gefördert. Die Mindestinvestitionssumme beträgt € 15.000,- netto und kann auch mit anderen förderfähigen Maßnahmen kombiniert werden. In der Förderperiode sind maximal € 100.000,- pro Betrieb für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft förderbar.
Zusätzliche Zuschläge von je 5 % gibt es für Biobetriebe, Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie für Bergbauernbetriebe mit über 180 Erschwernispunkten.
Tipp: Wer einen Striegel kauft und gleichzeitig ein passendes Sägerät anschafft, kann den gesamten Kauf mit bis zu 30 % fördern lassen, das sollte bei der Investitionsplanung unbedingt berücksichtigt werden.
Was muss ich beachten?
Der Antrag muss gestellt werden, bevor eine Zahlung oder Lieferung erfolgt, die Maschine darf jedoch bereits vor der Antragstellung bestellt werden.
Weitere Voraussetzungen auf einen Blick:
- Mindestens 3 ha bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche
- Keine gewerbliche Nutzung der Maschine
- Bei Gemeinschaftsmaschinen: Nutzungsvereinbarung von mindestens 5 Jahren
- Gebrauchte Maschinen sind nicht förderfähig
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die digitale Förderplattform (DFP) der AMA unter www.eama.at – eine Anmeldung mit ID Austria ist erforderlich.
Förderanträge laufend möglich
Förderanträge können laufend eingebracht werden und werden anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet. Es zahlt sich also aus, nicht zu lange zu warten.
Für Detailfragen zur Förderabwicklung empfehlen wir den Kontakt zur zuständigen Bezirksbauernkammer. Für Fragen zu den Maschinen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.


